Auf Grundlage des § 23 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes (GwG) und der „Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (Transparenzregister-einsichtnahmeverordnung – TrEinV)“ ist es ab dem 27.12.2017 möglich, Eintragungen im Transparenzregister einzusehen.
Wartungsarbeiten
Aufgrund von Wartungsarbeiten ist das Transparenzregister am Donnerstag, den 19.12.2019, von 8:00 Uhr bis ca. 24:00 Uhr nicht erreichbar. Ein entsprechender Hinweis wird angezeigt werden. Die Auftragsübermittlung für Eintragungen sowie die Einsichtnahme in das Transparenzregister sind dann nicht möglich.
Aktuell
Herzlich willkommen beim Transparenzregister. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister seit dem 26.06.2017 im Internet verfügbar.
Über das Transparenzregister
Das Transparenzregister ist die zentrale Stelle zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte.