Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 entfallen die Gebühren für Abrufe von Handelsregisterauszügen und der weiteren zum Handelsregister eingereichten Dokumente aus dem Registerportal. Gleiches gilt für Abrufe aus dem Partnerschafts-, Vereins- und Genossenschaftsregister.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Einsichtnahmen in das Transparenzregister gemäß § 23 Abs. 1 GwG gilt. Für Abrufe aus dem Transparenzregister fallen weiterhin Gebühren gemäß der Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) an.