Herzlich Willkommen.
Sie sind auf der Internet-Seite vom Transparenz-Register.
Wir erklären Ihnen die Internet-Seite vom Transparenz-Register
in Leichter Sprache.
Leichte Sprache hilft vielen Menschen.
Zum Beispiel:
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
- Menschen: Die nicht so gut lesen können.
- Menschen mit Behinderungen.
- Menschen: Die nicht so gut Deutsch können.
Manche Wörter haben wir farbig gemacht.
Das sind schwere Wörter.
Diese Wörter erklären wir in einem Wörterbuch.
Das Wörterbuch finden Sie
hier
Das ist das Transparenz-Register
Transparenz
ist ein schweres Wort.
Transparenz heißt Durch-Scheinen.
Oder durch-sichtig.
Register ist ein anderes Wort für Liste.
Das Gesetz sagt:
Rechts-Einheiten müssen bestimmte Infos
eintragen ins Transparenz-Register.
Eine Rechts-Einheit ist ein Unternehmen.
Oder eine
Stiftung
oder ein Verein.
Die Infos vom Transparenz-Register sind in einer Daten-Bank gespeichert.
Eine Daten-Bank ist eine besondere Liste auf einem Computer.
Oder im Internet.
Man kann in einer Daten-Bank Sachen suchen.
Die Infos vom Transparenz-Register gibt es nur im Internet.
Die Internet-Seite heißt:
www.transparenzregister.de
Wenn Sie mehr über das Transparenz-Register erfahren wollen:
Sie finden hier die Infos vom Transparenz-Register.
Sie sehen die Infos:
Wenn Sie rechts auf den Pfeil klicken.
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Das Transparenz-Register gibt es seit dem Jahr 2017.
Ein Gesetz sagt:
Es muss ein Transparenz-Register geben.
Das Gesetz heißt
Geld-Wäsche-Gesetz
.
Geld-Wäsche
bedeutet:
Jemand hat viel Geld mit kriminellen Sachen gemacht.
Zum Beispiel mit Drogen-Handel.
Er gründet eine echte Firma.
Und er tut so:
Als würde er das Geld von den kriminellen Sachen
mit dem neuen Unternehmen verdienen.
Dann erkennt niemand:
Woher das Geld stammt.
Banken prüfen darum sehr genau:
Wenn jemand ein Bank-Konto eröffnet.
Damit niemand Geld waschen kann.
Die Infos im Transparenz-Register sind wichtig für die Banken.
Und für die Behörden.
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Im Transparenz-Register werden die
wirtschaftlich Berechtigten
von Rechts-Einheiten eingetragen.
Berechtigte dürfen viel entscheiden.
Der
wirtschaftlich Berechtigte
darf viele Sachen entscheiden
in einem Unternehmen.
Der
wirtschaftlich Berechtigte
hat darum viel Kontrolle
über das Unternehmen.
Zum Beispiel:
Das Unternehmen verdient Geld.
Der wirtschaftlich Berechtigte entscheidet dann:
Was mit dem Geld gemacht wird.
Der wirtschaftliche Berechtigte kann zum Beispiel jemand sein:
Dem ein größerer Teil vom Unternehmen gehört.
In schwerer Sprache sagt man:
Dem Menschen gehören mehr als 25 Prozent vom Unternehmen.
Ins Transparenz-Register werden die Namen von den Personen eingetragen:
Die zum Beispiel verantwortlich sind für das Unternehmen.
Oder für die
Stiftung
oder den Verein.
Jedes Unternehmen muss diese Infos ins Transparenz-Register eintragen.
Das schwere Wort dafür ist
Mitteilungs-Pflicht.
Nicht alle Menschen dürfen etwas ins Transparenz-Register eintragen.
Ein Geschäfts-Führer darf einen Eintrag für seine Firma machen.
Oder ein anderer Vertreter von der Firma.
Zum Beispiel ein Rechts-Anwalt.
Die Einträge kosten kein Geld.
Die Infos im Transparenz-Register kann man suchen und ansehen.
In schwerer Sprache sagt man:
Jemand nimmt
Einsicht
in das Transparenz-Register.
Das Einsicht-Nehmen kostet
Gebühren
.
Hinweis
Wir erklären Ihnen das Transparenz-Register in Leichter Sprache.
Die Erklärungen stimmen.
Die Erklärungen sind aber nicht rechts-verbindlich.
Das bedeutet:
Nur die Texte in schwerer Sprache sind gültig.
Manchmal haben wir die Sachen einfacher geschrieben.
Oder Sachen nicht erklärt:
Die sehr selten sind.
Wenn Sie noch mehr Fragen haben:
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie fragen Menschen:
Die schwere Sprache können.
Wir schreiben manche Wörter auseinander.
Zum Beispiel Transparenz-Register.
In schwerer Sprache ist das anders.
Wir machen das:
Damit die Wörter einfacher zu lesen sind.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Sandra Fuchs hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Dirk Stauber hat mit Kirsten Scholz
den Text auf Leichte Sprache geprüft.
Die Bilder sind vom Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von
Inclusion Europe.
So spricht man das: in klu schen ju rop.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter
www.leicht-lesbar.eu


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von Montag bis Freitag.
Von 8 Uhr morgens
bis 18:30 Uhr abends.
Die Telefon-Nummer ist
0800 12 34 337.
Der Anruf kostet nichts vom Festnetz-Telefon.

Die Adresse ist service@transparenzregister.de
